VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

der Mickenhagen GmbH & Co KG

(Stand März 2002)

Die folgenden Bedingungen Ziffer 1.-14. gelten für Handelsgeschäfte mit allen Kunden, die

nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und ihren Sitz im Inland haben. Für Kunden

mit Sitz im Ausland gilt nur Ziffer15.

1. Allgemeines

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis
auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Kunde für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Abweichungen von
diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schrift lich bestätigen.
1.3
. Aufträge sowie mündliche Nebenabreden zu Aufträgen, welche mit unseren Handelsvertretern
getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Vertragsschluss,

Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im
Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine
spätere Normung.

2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen / Vertragsangebot.
Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag seines
Eingangs bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder
Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware erfolgen.

2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht
von uns zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines ordnungsgemäßen Deckungsgeschäftes
ist eine Nichtbelieferung von uns nicht zu vertreten.

2.4. Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht
die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebotes dar, es sei denn, die Annahme
wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.

2.5. Sofern eine Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail
zugesandt. Im Übrigen werden die Informationspflichten des § 312 e Absatz I Nr. 1-3 BGB
(Zurverfügungstellung technischer Hilfsmittel zur Beseitigung von Eingabefehlern,
Zurverfügungstellung von Informationen nach der Informationspflicht VO, unverzügliche
Zugangsbestätigung) ausgeschlossen.

3. Preisstellung, Verpackung, Versand

3.1. Preise verstehen sich in € ab Werk ausschließlich Fracht, Versicherung sowie aus schließlich
Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in unserer Auftragsbestätigung genannten
Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile auf keinen
Fall verbindlich.

3.3. Liegen für Verpackung und Versand keine ausdrücklichen Weisungen des Kunden vor, so
behalten wir uns die Wahl der Verpackung und des Transportweges vor.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 10 Tagen mit 2 % Skonto
oder binnen 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Kunde hat die Vertragspflicht, nach Erhalt der
Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen.

4.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im
Falle der Zahlung durch Papiere, deren Hereinnahme wir uns im Einzelfalle vorbehalten, gilt
die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wird. Die damit verbundenen Kosten
und Spesen trägt der Kunde.

4.3. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8 % über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens
bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

.4.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen
Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in einem für die Geschäftsbeziehung
bedeutsamen Maße in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen, und zwar auch dann, wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben.
Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen.

4.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

5. Lieferfristen, Lieferverzögerungen,

5.1. Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.


5.2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören
zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren
Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lie ferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.4. Wenn die Behinderung länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lie ferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so
kann der Kunde hieraus keine Scha densersatzansprüche herleiten.

5.5. Auf die in Ziff. 5.3 und 5.4 genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir
den Kunden unverzüglich vom Eintritt dieser Ereignisse benachrichtigen.

6. Liefermengen, Lieferverträge auf Abruf

6.1. Unsere Produkte sind Massenartikel. Mehrlieferungen oder Minderlieferungen bis zu 5 %
der Bestell- oder Abrufmenge sind daher branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

6.2. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung auf Abruf sind uns Abrufmengen und Lie fertermine
hierfür bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Gesamtmenge des
Auftrages entsprechend unserer Produktionsplanung zu einem beliebigen Zeitpunkt des Lie ferzeitraumes
zu fertigen, es sei denn, es sind aus drücklich entgegenstehende Abreden getroffen
worden. Ist die Gesamtmenge gefertigt, so sind nachträgliche Änderungen der bestellten Ware
nicht möglich.

6.3. Der Kunde hat die Vertragspflicht, die Bestellmenge während der Vertragslaufzeit einzuteilen
und abzunehmen. Ist die Bestellmenge im Abrufzeitraum nicht abgenommen worden, so
sind wir unbeschadet unserer weitergehenden gesetzlichen Rechte berechtigt, Abnahme und
Zahlung der gesamten Restmenge zu verlangen. Der Kunde ist mit Ablauf der Vertragslaufzeit
mit der Abnahme des nicht eingeteilten und abgerufenen Teils der Bestellmenge in Verzug.

6.4. Ist ein Abrufzeitraum nicht festgelegt, so sind wir in dem Falle, in dem der Kunde in
einem für den Abruf üblichen Zeitraum keinen Abruf vorgenommen hat, berechtigt, eine Frist
für den weiteren Abruf zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf unbeschadet unserer weitergehenden
gesetzlichen Rechte Abnahme und Zahlung der gesamten Restbestellmenge zuv erlangen.

6.5. Ein angemessener Preisausgleich bei stärkeren, unvorhersehbaren Kostenveränderungen
oder Mengenveränderungen während des Abrufauftrages gilt als vereinbart. Aus anderen
Gründen können die vereinbarten Preise nicht verändert werden, insbesondere nicht bei
Vorliegen eines niedrigeren Wettbewerbsangebotes.

7. Versand und Gefahrübergang, Abnahme

7.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder unsere Lager zwecks Versendung verlassen hat. Das
gilt auch, wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Falls der Versand ohne unser Verschulden
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Kunden über. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, es sei denn, der Kunde hat
diesbezüglich ausdrückliche Weisungen erteilt. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt
der Sendung gegenüber dem Spediteur oder dem Frachtführer zu rügen und hierüber eine
Bescheinigung auszustellen.

7.2. Eine Transportversicherung nehmen wir vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung nur
im Rahmen der Bestimmungen gemäß RVS/SVS vor.

8. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadensersatz

8.1. Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der
nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährle istungsregeln enthalten und welche
keine Garantie im Rechtssinne darstellen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien
von diesen Bestimmungen unberührt.

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht das gelieferte Produkt entsprechend
seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
technischen Merkblätter oder Einbauhinweise nicht befolgt oder Änderungen an den
Produkten vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn nicht der Kunde nachweist,
daß der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitzuteilen und
dabei den Mangel genau zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung
schriftlich mitzuteilen und dabei genau zu bezeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese
Vorschriften ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den
Kunden trifft die volle Be weislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit seiner Rüge.

8.4. Im Falle berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl Nacherfüllung leisten
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.5. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehl, so kann der
Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit der Leistung, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist der Höhe nach beschränkt auf die
Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mange lhaften Sache. Dies gilt nicht,
wenn die Vertragswidrigkeit von uns arglistig verursacht wurde.

8.7. Als Beschaffenheitsangabe der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsbeschreibung der Ware dar.

8.8. Ausgeschlossen ist, sofern wir auf Grund entsprechender Vorgaben des Kunden arbeiten,
die Haftung für die Eignung des Produktes im Hinblick auf den vorgesehene n Verwendungszweck
der Ware, deren sachgemäße Konstruktion, die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
und Bauartvorschriften sowie die Eignung des Werkstoffes.

8.9. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner
zu und sind nicht abtretbar.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

9.2. Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf
den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.3.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.

9.4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ab lieferung
der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns
zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher Verbind lichkeiten aus der Geschäftsbeziehung
- einschließlich Zinsen und Kosten - behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten
Ware vor. Der Besteller ist auf unsere Anforderung zur besonderen Lagerung und Versiche-
rung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verpflichtet und hat uns auf Wunsch hierüber
Nachweis zu führen. Im Falle der Kaufpreistilgung im Scheck-/Wechselverfahren
erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht bereits mit der Einlösung des Kundenschecks sondern
erst mit der Einlösung des letzten Refinanzierungspapieres.

10.2. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware - auch weiterverarbeitet - im gewöhnlichen
und ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Er hat sich allerdings bis zur
vollständigen Bezahlung seines Kaufpreisanspruchs das Eigentum vorzubehalten. Der Kunde
darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen und hat uns von erfolgten
Pfändungen Dritter oder sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware
unverzüglich Nachricht zu machen.

10.3. Bearbeitet oder verarbeitet der Kunde von uns gelieferte Ware oder verbindet oder vermischt
er diese mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, so erfolgt die Be- oder
Verarbeitung kostenlos für uns als Hersteller. Wir erwerben dementsprechend Eigentum oder
Miteigentum im Anteil unseres Produktes an der Gesamtwertschöpfung der durch
Verarbeitung ent standenen Sache. Der Kunde verwahrt die neu entstandene Sache unentgeltlich
für uns. Bei Verarbeitung unserer Waren mit Waren anderer Lieferanten durch den
Kunden werden wir anteilsmäßig Miteigentümer der neuen Sache. Soweit wir Eigentümer
oder Miteigentümer durch Be- oder Verarbeitung entstandener neuer Sachen werden, finden
auch auf sie bzw. unseren Miteigentumsanteil die für die Vorbehaltsware geltenden
Bestimmungen entsprechend Anwendung.

10.4. Der Kunde tritt uns bereits jetzt, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt ihres Entstehens,
die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen ab. Wird die Vorbehaltsware
nach Verbindung -insbesondere mit uns nicht gehörenden Waren -weiterverkauft, so erfolgt
die Abtretung nur in Höhe des Verkaufswertes unserer Vorbehaltswaren. Ist die Drittschuld
höher als unsere Forderung, so geht die Forderung gegen den Drittkäufer nur insoweit auf uns
über, als es dem Wert unserer Vorbehaltsware entspricht.

10.5. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen beim Drittkäufer für uns
einzuziehen. Er hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Wir behalten
uns das Recht vor, die Forderung auch unmittelbar beim Drittkäufer einzuziehen, der
uns zu diesem Zwecke namhaft zu machen ist.

10.6. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder
Verletzung der Pflichten nach o.a. Absatz 1 und 2, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte wegen
dieser Pflichtverletzung des Kunden.

11.Schutzrechte, Urheberrecht

11.1. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass Waren, die wir nach seinen Angaben herstellen,
Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Werden wir wegen der Herstellung oder Lieferung
solcher Artikel von dritter Seite mit der Behauptung einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch
genommen, so hat uns der Kunde von allen Ansprüchen freizustellen. Abwehrprozesse werden
wir in solchen Fällen nur führen, wenn der Kunde uns unter verbindlicher
Kostenübernahmeerklärung hierzu auffordert. Wir sind berechtigt, in diesem Falle Sicherheit
wegen der Prozesskosten zu verlangen.

11.2. Der Kunde hat die Vertragspflicht, ihm überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie
von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Auslegung
von Heizungen nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Ihm ist untersagt, sie ohne unsere
Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.

12. Fertigungsmittel, Werkzeuge

12.1. Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen, Fertigungseinrichtungen) sind alle
Gegenstände, die zur Herstellung bestellter zeichnungs- oder mustergebundener Teile (auf
Grund besonderer Vorgaben) ge fertigt werden, und deren Zweckbestimmung darin liegt, dem
Produktionsprozess der bestellten Teile zu dienen. Die Kosten ihrer Herstellung werden
grundsätzlich vom Produktpreis getrennt mit der Erstmustervorlage in Rechnung gestellt.

12.2. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Wagnis der
Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel werden von uns getragen. Für die Herstellung
infolge Verschleißes notwendig gewordener Ersatzfertigungsmittel gilt Ziff. 12.1.

12.3. Wir bewahren die Fertigungsmittel grundsätzlich zwei Jahre lang nach der letzten Lie ferung
an unseren Vertragspartner unentgeltlich auf. Nach Ablauf dieser Zeit geben wir unserem
Vertragspartner die Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Aufbewahrung zu
äußern. Die Aufbewahrungsfrist endet, wenn innerhalb der 6 Wochen keine Äußerung erfolgt
bzw. keine neuerliche Bestellung aufgegeben ist. Wird innerhalb dieser Zeit eine neue Be stellung
aufgegeben, so wird erneut nach dieser Klausel verfahren.

12.4. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den von uns hergestellten Fertigungsmitteln, auch
wenn er die Kosten ganz oder teilweise trägt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Werkzeuge
abzuziehen, wenn wiederholt trotz Abmahnung minderwertige Qualität geliefert wurde oder
wenn wir nach angemessener Fristsetzung lieferunfähig sind.

12.5. Der Kunde ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und
technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als
Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Schablonen Muster und ähnliche
Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst wie zugänglich gemacht werden. Die
Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und
der urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.

13. Datenschutz

Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage
unterstützt. Demgemäß werden die Daten des Kunden (Anschrift, Lieferprodukte,
Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen usw.) in einer automatisierten Datei erfasst
und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der
Kunde hiermit Kennt nis. Rechtsgrundlage: §§ 27 ff, 33 BDSG.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist das für Lüdenscheid zuständige Gericht.

.

15. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Auf Geschäfte mit Kunden, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben,
findet das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNKaufrecht)
Anwendung, soweit es nicht durch die nachstehenden Klauseln geändert oder ergänzt
wird. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nicht.

15.1. Unsere Angebote sind verbindlich, falls nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet.

15.2. Die Lieferung erfolgt EXW gemäß Incoterms 2000.

15.3. Das Eigentum an der Vertragsware geht erst nach deren vollständiger Zahlung auf den
Kunden über.

15.4. Zahlungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, in € zu leisten. Zahlt der Kunde bei
Fälligkeit nicht, so hat er ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins
der Europäischen Zentralbank, zu leisten.

15.5. Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Die Rüge der Vertragswidrigkeit
der Ware ist unverzüglich zu erheben. In jedem Falle gilt für die Rüge der Vertragswidrigkeit
auch bei versteckten Mängeln eine Ausschlußfrist von 6 Monaten ab Empfang der Ware.

15.6. Alle Ansprüche des Kunden wegen Vertragswidrigkeit der Ware verjähren in 12 Monaten,
beginnend mit dem Tag der fristgerechten Rüge gem. Ziffer 15.5.

15.7. Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so haben wir abweichend von Art. 46 der Konvention
das Recht, anstelle der Nachbesserung Ersatz zu liefern. In diesem Falle hat uns der Kunde die
vertragswidrige Ware auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen.

15.8. Schadensersatz wegen Vertragswidrigkeit der Ware haben wir nur zu leisten, wenn uns
hinsichtlich dieser Vertragswidrigkeit ein Verschulden trifft. Der Schadensersatzanspruch ist
der Höhe nach beschränkt auf € 25.000,00.

15.9. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Klauseln berührt nicht die Rechtswirksamkeit des
Vertrages im übrigen.

15.10. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden
auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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